Terms and Conditions
1. In der Mitgliedschaft sind nachstehende Leistungen von „Jobi Gym“ inkludiert: Fitnessstudio, hauseigene Gruppenkurse. Während der Gültigkeitsdauer des Vertrages kann das Mitglied die bereitgestellten Fitnessgeräte und Einrichtungen unter Beachtung der Hausordnung und innerhalb der ergänzend durch den Aushang bestimmten Öffnungszeiten unbeschränkt benützen, wobei sich „Jobi Gym“ Änderungen der Öffnungszeiten ausdrücklich vorbehält. Die einmalige Gebühr enthält einen Bodycheck: Erstellung einer Körperanalyse, Anamnese und Einschulung der Grundgeräte. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch das Mitglied berechtigen keinesfalls zur Reduktion des Mitgliedschaftsbeitrages.
2. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmalig nach Ablauf der Mindestmitgliedschaftszeit zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (eigenhändig unterschrieben) erfolgen.
3. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag samt den Kosten der zusätzlich erworbenen Leistungen ist monatlich jeweils am 15. des vorangehenden Monats fällig. Im Fall des Verzugs verpflichtet sich das Mitglied „Jobi Gym“ 8 % Verzugszinsen ab Fälligkeitstag zu vergüten. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, werden die von der Bank an „Jobi Gym“ verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.
4. Gerät das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung in Verzug oder ist eine Mahnung an die vom Mitglied angegebene Post- oder E-Mailadresse nicht zustellbar, ist „Jobi Gym“ berechtigt, den Vertrag aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit einem vom Mitglied verschuldeten Verzug entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen. Weiters ist „Jobi Gym“ zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sofern sonstige wichtige im Bereich des Mitglieds liegende Gründe (nicht Einhaltung der Hausordnung, usw.) vorliegen. In all diesen Fällen ist das Mitglied verpflichtet, zumindest einen Schadenersatz in der Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu ersetzen.
5. Sollte ein Mitglied durch wie auch immer geartete persönliche oder berufliche Gründe an der weiteren Benützung des Fitnessstudios gehindert sein, so wird es dadurch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Jedes Mitglied hat aber die Möglichkeit die Mitgliedschaft aus wichtigen Gründen (Krankheit) ruhend zu stellen („Pausierung“). Im Falle einer „Pausierung“ verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der „Pausierung“ auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Die „Pausierung“ der Mitgliedschaft muss unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste beantragt werden. Bloße Ortsabwesenheit, aus welchen Gründen auch immer (Urlaub, Präsenzdienst etc.) stellt keine Grundlage für die „Pausierung“ der Mitgliedschaft dar. Die Entscheidung, ob eine „Pausierung“ der Mitgliedschaft erfolgen kann, obliegt „Jobi Gym“.
Eine Pausierung samt obigen Konsequenzen tritt für die entsprechende Dauer automatisch ein, wenn aufgrund staatlicher Regelungen (z.B. Pandemie, Covid-19, Krieg, etc.) länger als zwei Monate gar keine Leistung von „Jobi Gym“ durch das Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Andernfalls wird das Mitglied von seiner Zahlungsverpflichtung nicht entbunden.
6. Das Mitglied stimmt zu, dass es vom Betreiber zu Eigenwerbezwecken mittels Post, Telefon, SMS und E-Mail kontaktiert wird. Das Mitglied bestätigt, dass es nicht auf der „Robinson“-List gemäß § 7 Abs 2 E- Commerce Gesetz registriert ist. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
7. Änderungen von Namen, Adress- und Bankverbindungsdaten hat das Mitglied „Jobi Gym“ unverzüglich bekannt zu geben.
8. Die (vor-) vertragliche und außervertragliche Haftung von „Jobi Gym“ und ihren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
9. Das Vertragsverhältnis wird durch Verlegung des Fitnessstudios innerhalb von 30 km vom derzeitigen Standort nicht berührt.
10. Videoüberwachung und Datenschutz: Das Mitglied wird ausdrücklich auf die Videoüberwachung hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass das Areal samt Gym aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes überwacht wird. „Jobi Gym“ speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes. Das Mitglied unterzeichnet und akzeptiert die Einwilligungserklärung des Datenschutzes.
11. Das Mitglied erhält eine Schlüsselkarte, die dem Mitglied Zutritt zum Gym gewährt. Die Schlüsselkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Jeder Verlust der Schlüsselkarte ist „Jobi Gym“ sofort anzuzeigen. Bei Verlust und Beschädigung der Mitgliedskarte ist ein Betrag von € 15.- für die Neuausstellung fällig.
12. Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist in den Umkleiden angebracht.
13. Hiermit ermächtige ich Jobi Fitness GmbH („Jobi Gym“) widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit, ohne eine betragsmäßige Beschränkung zu Lasten meines Kontos mittels Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich nehme zur Kenntnis und akzeptiere, dass eine Nichteinhaltung dieser Bedingungen und eine sich daraus ergebende Nichtzahlung mich nicht von meiner Verpflichtung zur Zahlung aller Jobi Fitness GmbH geschuldeten und fälligen Beiträge befreit. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich am 15. des jeweiligen Monats im Vorhinein abgebucht.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt und es soll eine Ersatzregelung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.